Aufgrund der erhöhten Gefahren und Unfallzahlen auf Baustellen wurde 1998 die Baustellenverordnung (BaustellV) erlassen. Hiernach wird der Bauherr verpflichtet, schon in der Planungsphase seines Bauvorhabens Arbeitsschutzbelange zu berücksichtigen.
So hat der Bauherr bei allen größeren Baumaßnahmen u. a. einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen. Der SiGeKo unterstützt den Bauherren und hilft durch Koordination eine unfallfreie und rechtssichere Baustelle zu gewährleisten.
Ja, wenn auf der Baustelle mehr als 500 Personentage anfallen*
oder
über mehr als 30 Arbeitstage mehr als 20 Beschäftigte tätig werden.
(Großbaustelle)
Ja, wenn mehrere Arbeitgeber tätig werden
und eine Großbaustelle vorliegt
oder
wenn mehrere Arbeitgeber tätig werden und besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden
Ja, wenn mehrere Arbeitgeber tätig werden.
(die Unterlage muss nur erstellt werden, wenn am Bauwerk regelmäßige Wartungsarbeiten ausgeführt werden)
* das normale Einfamilienhaus muß nicht vorangekündigt werden