Leistungen als SiGe-Koordinator:


Planungsphase

Ausfürungsphase


  • Beratung über die sicherheitstechnischen Einrichtungen in der Entwurf- und Werkplanung.
  • Beratung bei der Baustelleneinrichtung, bei Entsorgungsfragen und Beurteilung von Gebäudeschadstoffen.
  • Vorankündigung der Baustelle bei der Bezirksregierung.
  • Berücksichtigung der Grundsätze gem. §4 Arbeitsschutzgesetz bei Ausschreibungen.
  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) gem. RAB 31.
  • Beratung bei der Berücksichtigung von Arbeitsschutzbelange für spätere Wartungsarbeiten am Bauwerk.
  • Erarbeiten eines Arbeits- und Sicherheitsplans (A+S-Plan) für Arbeiten in kontamnierten Bereichen.
  • Erstellen von Immissionsschutzplänen
  • Erstellen der Baustellenordnung und des Notfallplans.
  • Organisation der Zusammenarbeit der Gewerke.
  • Sicherheitseinweisung des Baustellenpersonals.
  • Baustellenbeghungen, Protokollierung der sicherheitsrelevanten Mängel und Hinwirkung auf deren Beseitigung.
  • Aktualisierung des SiGe-Plans.
  • Beratung zu Fluchtwegen und Brandschutzmaßnahmen.
  • Sicherheitsbegehungen und Erstellen von Sicherheitskonzepten, z. B. bei Absturzgefahren.
  • Erstellen der Unterlage und Kontrolle der Arbeitsschutzein-richtungen für spätere Instandhaltungsarbeiten am Gebäude.
  • Begleitung der Arbeiten in kontaminierten Bereichen als Koordinator gem. TRGS 524 und Gutachter.


Aufgrund der erhöhten Gefahren und Unfallzahlen auf Baustellen wurde 1998 die Baustellenverordnung (BaustellV) erlassen. Gem. der Baustellenverordnung wird der Bauherr verpflichtet, schon in der Planungsphase seines Bauvorhabens Arbeitsschutzbelange zu berücksichtigen.

 

So hat der Bauherr bei allen größeren Baumaßnahmen u. a. einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen. Der SiGeKo unterstützt den Bauherren und hilft durch Koordination eine unfallfreie und rechtssichere Baustelle zu gewährleisten.

 

Sige-koordination nach der Baustellenverordnung


Vorankündigung bei der Bezirksregierung

Ja, wenn auf der Baustelle mehr als 500 Personentage anfallen*

 

oder

 

über mehr als 30 Arbeitstage mehr als 20 Beschäftigte tätig werden.

  (Großbaustelle)

Sige-Plan erstellen

 

Ja, wenn mehrere Arbeitgeber tätig werden

und eine Großbaustelle vorliegt

 

oder

 

wenn mehrere Arbeitgeber tätig werden und besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden

sige-Koordinator bestellen / unterlage erstellen

Ja, wenn mehrere Arbeitgeber tätig werden.

 

 

 

 

(die Unterlage muss nur erstellt werden, wenn am Bauwerk regelmäßige Wartungsarbeiten ausgeführt werden)



* das normale Einfamilienhaus muß nicht vorangekündigt werden


ZERTIFIKATE